Die Behandlungspflege umfasst
Im
Rahmen
einer
ärztlicher
Verordnung
(und
wenn
die
Angehörigen
die
Leistungen
nicht
erbringen
können) bieten wir folgende Leistungen an:
Helfen Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen bei der Medikamentengabe.
Wir verabreichen Injektion (s.c. und i.m.), unter anderem Insulininjektionen.
Wir wechseln Ihre Verbände.
Stehen Ihnen bei der Wundversorgung stets zur Seite.
Unterstützen Sie im Rahmen der Kompressionstherapie.
Wir führen Porternährung durch.
Zudem kümmern wir uns um die Versorgung des Stomas & bieten parenterale Versorgung an.
Katheterpflege zählt ebenfalls zu unserem Leistungsangebot.
Die Pflegeberatung umfasst
Wir bieten Ihnen eine individuelle Pflegeberatung zu Hause an:
In dem Beratungsgespräch klären wir gemeinsam alle Fragen rund um Ihre Pflegesituation.
Im Erstgespräch wird zunächst die aktuelle Situation analysiert.
Anschließend werden passende Angebote und Leistungen besprochen.
Wir
nehmen
uns
gerne
Zeit
und
klären
mit
Ihnen
welche
Kosten
auf
Sie
zukommen
und
welche
Kosten
die Pflegeversicherung übernimmt.
Zudem
unterstützen
wir
Sie
bei
Terminen
mit
Gutachtern
des
Medizinischen
Dienstes
der
Krankenkassen
(MDK).
Die Grundpflege umfasst
Wir entlasten Sie gerne bei der KÖRPERPFLEGE:
Wir waschen, duschen, baden, kämmen und rasieren unsere pflegebedürftigen Klienten.
Zudem unterstützen wir Sie oder Ihren Angehörigen gerne bei der ERNÄHRUNG:
Wir bereiten Mahlzeiten zu und helfen bei der Aufnahme der Nahrung sowie Getränke.
Mit PROPHYLAXEN erhalten und verbessern wir den Gesundheitszustand unserer Klienten.
Wir fördern Sie bei Ihrer MOBILITÄT UND LAGERUNG:
Wir helfen beim An- und Auskleiden, unterstützen beim Gehen, Stehen, Verlassen der
Wohnung sowie beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen.
Die Verhinderungspflege umfasst
Nicht
immer
werden
Pflegebedürftige
von
Pflegediensten
versorgt.
In
manchen
Fällen
pflegen
und
um
-
sorgen
Angehörige
ihre
pflegebedürftigen
Familienmitglieder
oder
Bekannten.
Die
Verhinderungshilfe
greift in dem Fall, dass Sie, als pflegende Angehörige, uns als Vertretung benötigen.
Falls
Sie
also
kurzfristig
Unterstützung
brauchen,
da
Sie
für
ein
paar
Stunden,
Tage
oder
Wochen
nicht für die pflegebedürftige Person sorgen können, sind wir zur Stelle.
Unsere Leistungen im Überblick
Pflegedienst
Ansprechpartnerinnen des Pflegedienstes
Tagespflege
Ansprechpartnerinnen der Tagespflege
Wohnen
Unser
Betreutes
Wohnen
bietet
Ihnen
eine
individuelle
Lösung
für
altersgerechtes
und
selbstbestimmtes
Wohnen. Zu unserem Angebot gehören mittlerweile 2 Häuser mit liebevoll sanierten:
1 Raum Wohnungen
1,5 Raum Wohnungen
2 Raum Wohnungen
Im
Laufe
dieses
Jahres
werden
wir
unsere
2
Objekte
in
Lindenau
um
eine
dritte,
mit
Liebe
sanierte,
Einrichtung
in
Grünau
erweitern.
In
dieser
Einrichtung
wird
Ihnen
ein
„Service
Wohnen
zur
Schule
am
See“
geboten.
Dieses
Gebäude
überzeugt
vor
allem
durch
die
Nähe
zum
Kulkwitzer
See.
Im
Rahmen
dieses
Service
Wohnens
wählen
unsere
Bewohner
zwischen
zahlreichen
Serviceangeboten.
Wir
bieten
Ihnen
eine
Pflege-
und
Sozialberatung,
Schlüsselverwahrung
sowie
Vermittlung
und
Koordinierung
von
Serviceangeboten
und
zahlreiche
weitere
Leistungen
an.
Somit
können
Sie
das
Angebot
und
die
Leistungen selbstbestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Ansprechpartnerin zum Thema Wohnen
Serviceleistungen
Leistungen im Überblick
Wohnungsreinigung
Wäscheservice
(Fahrdienst) Shuttledienst
Vermittlung von Essensbesorgung
Vermittlung von
Dienstleistungsunternehmen
Medikamentenbestellung
Unterstützung bei Anträgen
Vermittlung von Hausnotrufsystemen
Erledigung von Einkäufen
Möchten Sie sich einen Überblick über freie
Pflegeplätze in Leipzig verschaffen?
Besuchen Sie die Pflegeplatzbörse der Stadt Leipzig!
www.leipzig.de
Benötigen Sie einen Service, der über unser
Leistungsspektrum hinaus geht?
Dann melden Sie sich gerne bei einem der
folgenden Anbieter in unserer Nähe:
Evolution Service
www.leipzig-reinigung.de/
Ergänzend
zu
der
Grund-
und
Behandlungspflege
bieten
wir
Ihnen
zusätzliche
Serviceleistungen
an.
Zu
unserem
Leistungsangebot
zählen
mitunter
die
Erledigung
von
Einkäufen,
Wohnungsreinigung,
Wäscheservice
und
vieles
mehr.
Falls
Sie
sich
für
unsere
Serviceleistungen
interes
-
sieren,
können
Sie
sich
gerne
in
unseren
Angeboten
infor
-
mieren.
Abhängig
vom
Umfang
der
jeweiligen
zusätzlichen
Dienstleistungen,
bieten
wir
ein
angemessenes
Preis-
Leistungs-Verhältnis
an.
Zögern
Sie
deshalb
nicht,
uns
te
-
lefonisch zu kontaktieren.
Finanzierung & rechtliche Grundlagen der Grundpflege
Die
Leistungen
der
Grundpflege
zählen
zu
den
Aspekten
des
täglichen
Lebens
einer
pflegebedürftigen
Person. Mit diesen Leistungen tragen wir zur Alltagsbewältigung unserer Klienten bei.
Diese
Leistungen
der
Grundpflege
werden
in
der
Regel
entsprechend
der
Sätze
der
jeweiligen
Pflegeversicherung
anteilig
übernommen.
Diese
Grundpflege
richtet
sich
gemäß
SGB
XI
nach
der
Pflegebedürftigkeit
(beziffert
im
Pflegegrad)
der
Person.
Allerdings
können
diese
Kosten
auch
von
der
Krankenkasse
getragen
werden,
wenn
die
Leistungen
von
einem
Arzt
verordnet
werden.
Diese
Leistungen
basieren auf der Grundlage des SGB V0.
Weiterführende Informationen
www.pflege.de
Finanzierung & rechtliche Grundlagen
Die
Kosten
der
Verhinderungspflege
werden
bis
zu
einer
bestimmten
Höhe
ab
dem
Pflegegrad
2
von
der
Pflegekasse
übernommen.
Diese
Art
der
‚Ersatzpflege‘
ist
im
§39
SGB
XI
geregelt.
Falls
Sie
die
Leistungen
der
Verhinderungspflege
in
Anspruch
nehmen
wollen,
zögern
Sie
nicht
uns
telefonisch
zu
kon
-
taktieren. Wir stehen Ihnen zudem unterstützend bei dem Antragsverfahren zur Seite.
Weiterführende Informationen
www.pflege-durch-angehoerige.de/
Finanzierung & rechtliche Grundlagen der Behandlungspflege
Die
Behandlungspflege
zählt
neben
der
Grundpflege
zur
medizinischen
Versorgung
im
Rahmen
der
häusli
-
chen
Krankenpflege.
Nach
SGB
V
umfasst
die
medizinische
Versorgung,
Leistungen,
die
von
unseren
Pflegefachkräften
durchgeführt
werden.
Diese
Versorgung
erfolgt
ausschließlich
auf
Basis
einer
ärztlichen
Verordnung.
Die
Kosten
für
die
Behandlungspflege
trägt
abhängig
von
den
gesetzlichen
Voraussetzungen
Ihre zuständige Krankenkasse.
Weiterführende Informationen
www.pflege.de
Finanzierung und rechtliche Grundlagen der Pflegeberatung
Die
Pflegeberatungen
werden
in
unserer
Einrichtung
nach
§
37.
3
SGB
XI
durch
Frau
Janusic
durchge
-
führt.
Dieser
Einsatz
soll
die
Qualität
in
der
häuslichen
Pflege
sicherstellen
und
erfolgt
sobald
eine
Pflege
bereits
stattfindet.
Diese
Beratung
ist
ab
dem
Pflegegrad
2
verpflichtend
für
Empfänger
des
Pflegegelds,
die nicht durch einen Pflegedienst unterstützt werden.
Weiterführende Informationen
www.pflege.de